Garantie

Dieses Kapitel enthält relevante Informationen für einen sicheren Betrieb des Beetle (im Folgenden “Gerät” genannt).

Diese Garantie gewährt die Avelon AG (nachfolgend “Avelon” genannt) den Erwerbern von Avelon-Produkten zusätzlich zu den ihnen zustehenden gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen nach Massgabe der folgenden Bedingungen:

Garantieumfang

  1. Die Garantie erstreckt sich auf das gelieferte Gerät mit allen Teilen. Sie wird in der Form geleistet, dass Teile, die nachweislich trotz sachgemäßer Behandlung und Beachtung der Gebrauchsanweisung aufgrund von Fabrikationsund/oder Materialfehlern defekt geworden sind, nach unserer Wahl kostenlos ausgetauscht oder repariert werden. Alternativ hierzu behalten wir uns vor, das defekte Gerät gegen ein Nachfolgeprodukt auszutauschen. Handbücher und evtl. mitgelieferte Software sind von der Garantie ausgeschlossen.

  2. Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden von uns getragen, nicht aber die Kosten für den Versand vom Erwerber zur Service-Werkstätte und/oder zu uns.

  3. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.

  4. Wir sind berechtigt, über die Instandsetzung und den Austausch hinaus technische Änderungen (z. B. Firmware-Updates) vorzunehmen, um das Gerät dem aktuellen Stand der Technik anzupassen. Hierfür entstehen dem Erwerber keine zusätzlichen Kosten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

Garantiezeit

Die Garantiezeit für Beetle beträgt ein Jahr. Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Lieferung des Gerätes durch den Avelon-Fachhändler. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.

Abwicklung

  1. Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Fehler des Gerätes, so sind Garantieansprüche unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen geltend zu machen.

  2. Transportschäden, die äusserlich erkennbar sind (z. B. Gehäuse beschädigt), sind unverzüglich gegenüber der Transportperson und uns geltend zu machen. Äusserlich nicht erkennbare Schäden sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Anlieferung, schriftlich gegenüber der Transportperson und uns zu reklamieren.

  3. Der Transport zu und von der Stelle,welche die Garantieansprüche entgegennimmt und/oder das defekte Gerät austauscht, geschieht auf eigene Gefahr und Kosten des Erwerbers.

  4. Garantieansprüche werden nur berücksichtigt,wenn mit dem Gerät das Rechnungsoriginal vorgelegt wird bzw. der Bezug über den Avelon-Fachhändler dokumentiert wird.

Ausschluss der Garantie

Jegliche Garantieansprüche sind insbesondere ausgeschlossen,

  1. wenn das Gerät durch den Einfluss höherer Gewalt oder durch Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Stromschlag, Staub u.ä.) beschädigt oder zerstört wurde;

  2. wenn das Gerät unter Bedingungen gelagert oder betrieben wurde, die außerhalb der technischen Spezifikationen liegen;

  3. wenn Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, mangelhafter, nicht von Avelon ausgeführter Bau- und Montagearbeiten oder anderer Ursachen, die Avelon nicht zu vertreten hat, entstehen;

  4. wenn der Besteller oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von Avelon Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornehmen oder wenn der Besteller nicht umgehend alle Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird und Avelon den Mangel beheben kann;

  5. wenn das Gerät mechanische Beschädigungen irgendwelcher Art aufweist;

  6. wenn andere als die durch Avelon gelieferten oder freigegebene Komponenten eingesetzt oder angeschlossen wurden;

  7. wenn der Garantieanspruch nicht gemäß Punkt a) und b) unter Abwicklung gemeldet worden ist.

Bedienungsfehler

Stellt sich heraus, dass die gemeldete Fehlfunktion des Gerätes durch fehlerhafte Installation oder Bedienung verursacht wurde, behalten wir uns vor, den entstandenen Prüfaufwand dem Erwerber zu berechnen.

Ergänzende Regelungen

  1. Die vorstehenden Bestimmungen regeln das Rechtsverhältnis zu uns abschließend.

  2. Durch diese Garantie werden weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Wandlung oder Minderung, nicht begründet. Alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. Bei Verlust oder Beschädigung von Datenträgermaterial, bei Verlust von Daten infolge von Mängeln der Soft- oder Hardware sowie aus irgendwelchen anderen Gründen gehen die Kosten für die Wiederbeschaffung verlorener Daten zulasten des Bestellers. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Avelon, jedoch gilt er auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen.

  3. Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz. Es steht Avelon jedoch auch das Recht zu, das im Land des Bestellers zuständige Gericht anzurufen.

  4. Das Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (sog. Wiener Kaufrecht) vom 11. April 1980 findet keine Anwendung.